Der Naturschutzbund Kreisverband Vogelsberg e.V. möchte Menschen dafür begeistern, sich durch gemeinschaftliches Handeln für die Natur einzusetzen. Wir wollen, dass auch kommende Generationen eine Erde vorfinden, die lebenswert ist, die über eine große Vielfalt an Lebensräumen und Arten sowie über gute Luft, sauberes Wasser, gesunde Böden und ein Höchstmaß an endlichen Ressourcen verfügt.
Termine des KV Vogelsberg, des NABU Hessen und des NABU bundesweit erfahren Sie hier:
Bei drei Projekten werden wir uns in den kommenden Jahren immer wieder einbringen. Hier könnt ihr mehr über die Projekte Vogelsbergteiche, Wiesenbrüter Crainfeld und das Naturschutzgroßprojekt Vogelsberg erfahren.
Die Arbeitsgemeinschaften bestehen zur Zeit nur aus einzelnen Personen. Wir hoffen, dass wir diese in Zukunft auf eine breitere Grundlage stellen können. Näheres könnt ihr unter AG Avifauna, AG Fledermaus, AG Botanik, AG Biber und AG Boden, Naturkreislauf und Landnutzung erfahren.
Wir freuen uns über Menschen, die den bei und mit uns lebenden Tieren helfen, indem sie ihre Wohnstätten an und in ihren Häusern dulden. Da dies manchmal mit aus unseren Augen Verunreinigungen verbunden ist, wird das von vielen Einwohnern nicht mehr als selbstverständlich hingenommen. Wir bedanken uns bei diesen Einwohnern des Vogelsbergkreises, indem wir sie auszeichnen. Näheres könnt ihr hierzu auf unseren Seiten Schwalbenfreundliches Haus, Fledermausfreundliches Haus und Aktion Lebensraum Kirchturm erfahren.
Bis zu 20 Weißstörche, nutzen zwischen Juli und August 2022 die Wiesen und Weiden zwischen Stockhausen und Freienseen.
Eine Analyse der Speiballen (unverdaute Nahrungsreste) zeigte, wie groß die Bedeutung von Insekten – insbesondere Heuschrecken und Käfern- für die Ernährung der Störche in Dürrezeiten ist. Es wurde aber auch deutlich, dass ohne Zugriff auf Mäuse, Regenwürmer, Amphibien oder Fische, eine Aufzucht von Jungvögeln unmöglich erscheint.
Insektenteile in 16g Speiballen: v.l.n.r.: Flügeldecken und andere Käferteile, Mandibeln von Heuschrecken, Heuschreckeneier, darunter Teile von Beinen, Heuschrecken Köpfe und Thoraxe; o.r. Haarbüschel von Kleinsäugern.
Aufgrund der anhaltenden Dürre trinken Bläulinge in den weitgehend ausgetrockneten Bachbetten.
Hier sind es Hauhechel Bläuling (Polyommatus icarus) und Rotklee-Bläuling (Cyaniris semiargus) (unten links) im ausgetrockneten Streitbach in Groß-Eichen, 19.07.2022. Foto: Olaf Kühnapfel
Trockenheit im Vogelsberg - Foto Erwin Mengel, Niddaflussbett 2020 - Foto Alex Fröhlich
Beim Dunklen Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous) sind die Köpfchen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) der Mittelpunkt seines Sommers. Hier saugt er Nektar, hier wird geschlafen, hier wird gebalzt, hier paaren sich die Falter und in die kleinen Blüten legen die Weibchen ihre Eier.
Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling, Ober-Ohmen Juli 2022. Foto: Olaf Kühnapfel
Der Große Wiesenknopf wächst auf offenen Mähwiesen, in Feuchtwiesenkomplexen, ungemähten Grabenrändern und in Saumbiotopen von Straßen und Feldwegen. An Grabenrändern ist der Wiesenknopf häufig vergesellschaftet mit Blut-Weiderich (Lythrum salicaria), Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre) und Echtem Mädesüß (Filipendula ulmaria), die weitere Insekten anziehen.
Sollte es mal nur wenig Großen-Wiesenknopf geben, wie 2022 im Feldatal, landet der Falter ausnahmsweise auch mal woanders. Dieses Weibchen hat sich dazu eine Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) ausgesucht.
Foto: Olaf Kühnapfel
Als Gefährdungsursache des Falters, dessen Verbreitungsschwerpunkt innerhalb Europas insbesondere in Hessen liegt, gilt eine nicht angepasste Mahd. Bei einer zweimaligen Mahd muss die erste Mahd in der ersten Hälfte des Monats Juni erfolgen, so dass zur Flugzeit der Falter (im Juli/August) die Blüten des Wiesenknopfs aufragen und blühen. Die zweite Mahd, falls diese notwendig erscheint, darf nicht vor Mitte September erfolgen. Denn nach der Eiablage im Juli/August fressen die Raupen die Köpfchen der Pflanze und werden als halberwachsene Raupe von einer speziellen Wirtsameisenart, der Rotgelben Knotenameise (Myrmica rubra), adoptiert und in ihre Ameisennester geschleppt. Wird der Wiesenknopf zuvor gemäht oder durch Weidevieh verbissen, ist der Nachwuchs des Falters verloren. Wird durch Walzen der Boden verdichtet, gefährdet dies die Nester der Knotenameise, ebenso wie ein zu tiefer Grasschnitt.
Ungemähter Grabenrand in der Talaue von Sausel und Rauchel in Mücke, 05.08. 2019. Zahlreiche Blüten des Großen Wiesenknopfs markieren das Vorkommen des Ameisen-Bläulings. 2022 wurde dieser Streifen im Juli gemulcht. Foto: Olaf Kühnapfel
Über entsprechende Pflegekonzepte von Feldwegen und Wegrändern können die Gemeinden im Vogelsberg einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Ameisenbläulings leisten. Denn auch an den Wegrändern und den Saumbiotopen von Straßen können sich stabile Populationen entwickeln; so zum Beispiel in der Talaue von Sausel und Rauchel (siehe Foto). Voraussetzung ist eine angepasste Mahd. Auf gemeindeeigenen Flächen sind auch Absprachen der Gemeinden mit den Landwirten zu treffen, dass Saumbiotope mit dem Großen Wiesenknopf zwischen Mitte Juni und Mitte September nicht gemäht bzw. gemulcht werden dürfen.
Jedes Vorkommen des gefährdeten Falters ist zu schützen.
28.07.2022 Olaf Kühnapfel
Flügger Jungvogel kreist zwischen den WEA Ober-Ohmen, Foto: Olaf Kühnapfel
Das Vogelschutzgebiet (VSG) Vogelsberg ist mit über 60.000 ha das größte hessische Natura 2000 -Gebiet und weist zudem die höchste Dichte an Windenergieanlagen in Hessen auf. Ausgewiesen wurde das VSG vor allem wegen der starken Populationen von Rotmilan und Schwarzstorch. Die Rotmilane erreichen hier Dichten von über 12 Paaren pro 100 qkm und damit eine der höchsten Dichten in ganz Deutschland. Windkraftsensible Arten sollen in diesem VSG in ihrem Bestand explizit erhalten werden bzw. anwachsen, um Populationen außerhalb des VSG zu stützen.
Das Umfeld der Windkraftanlagen (WKA) bietet Saumbiotope an den Zufahrtswegen, kurzrasige Flächen um den Turmfuß und häufig noch Mähwiesen in der Nachbarschaft, so dass von diesen Flächen eine attraktive Wirkung für den Milan ausgeht. Bei der Nahrungssuche nutzen die Vögel auch die Thermik und kommen so immer wieder in die Nähe der drehenden Rotoren und dabei auch zu Tode. Im Raum Ulrichstein konnten so bisher 23 Rotmilane bei zufälligen Begehungen tot gefunden werden (Dürr, T. 2020 schriftlich). Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Die Rotorspitzen erreichen auch bei recht leichtem Wind schon Geschwindigkeiten von weit über 100 Km/h, denen die Vögel dann nicht mehr ausweichen können.
2015 wurde das „integrative Gesamtkonzept“ zur weiteren Entwicklung der Windkraft unter Berücksichtigung der Schutzziele für das Vogelschutzgebiet erstellt. Beteiligt waren das RP Gießen, Umwelt – und Wirtschaftsministerium, Windkraftbetreiber, Kommunen, Planungsbüros und Naturschutzverbände – auch der NABU. Darin wurden auch die noch möglichen WKA-Standorte im Vogelschutzgebiet festgelegt.
Neben naturschutzfachlichen Gründen spielten vor allem auch die Windhöffigkeit und Wünsche von Kommunen und Betreibern eine entscheidende Rolle. So wurden letztlich Gebiete in die Planung aufgenommen, die aus Gesichtspunkten des Naturschutzes eigentlich nicht zu rechtfertigen waren. So z.B. die Alte Höhe bei Feldkrücken, der Eckmannshain, die Thorkuppe bei Allmenrod. Zugesichert wurde aber eine Einzelfallbetrachtung und keine Inanspruchnahme von Brutstandorten. Gegen eben diese Prämisse verstößt nach Ansicht des NABU VB die Genehmigung der Anlagen Eckmannshain. Nachweislich und gutachterlich belegt befinden sich drei Anlagen näher als 1000 m an einem Horststandort des Rotmilans und näher als 1500 m an einem weiteren Rotmilanhorst. Die Anlagen erhöhen damit das Tötungsrisiko signifikant, was auch von der Oberen Naturschutzbehörde im Sinne von § 44 BNatSchG bestätigt wird. Die Anlagen wurden dennoch genehmigt. Als Ausnahmegründe für den Verstoß gegen das Tötungsverbot wurden entsprechend § 45 BNatSchG das „Interesse der öffentlichen Sicherheit“, „maßgebliche günstige Auswirkungen für die Umwelt“ und „andere zwingende Gründe des öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art“ angeführt.
Um das Tötungsrisiko zu begrenzen ist vorgesehen, die Anlagen tagsüber vom 01.03. bis 31.08. bei Windgeschwindigkeiten von </= 4,8m/sec abzuschalten. Diese artenschutzrechtlichen Maßnahmen, die in abgewandelter Form auch für Fledermäuse geplant sind, begrüßt der NABU. Das verbleibende erhöhte Tötungsrisiko durch einen weiteren Zubau von WKA im VSG, einem nachgewiesenen Populations-hotspot des Rotmilans, dessen Risiko von WKA zu Tode zu kommen als sehr hoch eingestuft wird, begrüßt der NABU nicht.
Der NABU Vogelsberg bekennt sich ausdrücklich zum naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien und auch zur Nutzung der Windenergie, um das 1,5 Grad Ziel erreichen zu können. Dies kann aber nicht bedeuten, dass selbst in einem Vogelschutzgebiet der Artenschutz hintenangestellt wird. Aus diesem Grund beteiligt sich der NABU VB an der Klage gegen die WKA Eckmannshain.
07.02.2022
osthessen-news.de/n11704029/drei-windkraftanlagen-und-ausnahme-von-toetungsverbot-rechtswidrig.html
26.08.2022
Es gibt sie noch nicht lange, aber sie hatte gleich viel zu tun: Die Arbeitsgemeinschaft "Biber" beim NABU Kreisverband Vogelsbergkreis, zu der aktuell Martin Krauß (Lauterbach), Edgar
Schramm (Grebenhain) und Thomas Steinke (Schwalmtal) gehören. Diese Arbeitsgemeinschaft, die sich privat und in Fortbildungen der Naturschutzakademie Hessen auf ihre Aufgaben vorbereitet hat,
möchte dazu beitragen, mehr über den Biber und seine Ausbreitung im Vogelsberg zu erfahren und zu vermitteln.
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Einen Raum für Flattersport und Fledermauskultur plant die Lauterbacher Musikschule in ihrem geräumigen Dachgeschoss. Zum Ausbau des Raumes fehlen noch 3000 Euro
Spendenkonto: NABU KV Vogelsbergkreis, IBAN: DE41513900000096234201, Verwendungszweck: "Flugraum"
Infos zur AG Fledermaus und zu dieser Aktion finden sie hier
Wie bei allen Vereinen, so hatte auch für den Kreisverband des NABU Vogelsberg „Corona“ eine fristgerechte Jahreshauptversammlung für 2019 verhindert. Diese wurde jetzt am Sonntag, 19.09.2021 im Landgasthaus „Groh“ in Ulrichstein nachgeholt, zusammen mit der Jahreshauptversammlung für 2020. Neben den üblichen Vereinsformalitäten wurde eine neue Satzung verabschiedet und ein neuer Vorstand gewählt.
Mehr zur JHV 2021 erfahren sie hier.