Der Naturschutzbund Kreisverband Vogelsberg e.V. möchte Menschen dafür begeistern, sich durch gemeinschaftliches Handeln für die Natur einzusetzen. Wir wollen, dass auch kommende Generationen eine Erde vorfinden, die lebenswert ist, die über eine große Vielfalt an Lebensräumen und Arten sowie über gute Luft, sauberes Wasser, gesunde Böden und ein Höchstmaß an endlichen Ressourcen verfügt.
Sehr geehrter Herr Staatsminister Al-Wazir,
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Hinz,
massenhaft werden jedes Jahr Amphibien auf hessischen Straßen getötet. Dabei könnten einfache Maßnahmen wirksam helfen. Zahlreichen Tier- Naturschützern liegt der Schutz unserer Molche, Kröten
und Frösche vor massenhaftem Straßentod am Herzen – und der Amphibienschutz an Straßen ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Biodiversität in Hessen.
In wenigen Wochen wird die Amphibienwanderung 2018 beginnen. Ziel unseres Schreibens ist es rasches Verwaltungshandeln auszulösen, Schwachstellen an bekannten Amphibienquerungen zu verringern und
kostengünstige Maßnahmen anzustoßen, die mit hoher Akzeptanz bei den hessischen Natur- und Tierfreunden belohnt werden. Unsere Beispiele haben wir unter den Amphibienwegen in Mittelhessen gewählt
– den Amphibien muss aber in ganz Hessen geholfen werden.
Die hessischen Naturschutzverbände NABU, BUND und HGON und der Bundesverband wissenschaftlicher Vogelschutz haben das Land zu einer konsequenten Jagdreform aufgefordert. Der Direktor des Frankfurter Zoos, Prof. Manfred Niekisch, mahnt, das Jagdrecht sei „antiquiert“ und müsse dringend modernisiert werden. Anlass ist eine neue Jagdverordnung, deren öffentliche Anhörung am 28. September endet. Unterstützt werden Forderungen nach einem neuen Jagdrecht durch eine repräsentative Forsa-Umfrage von Mitte März. Danach finden es 84 Prozent der Bundesbürger wichtig, dass die Aspekte des Natur- und Tierschutzes durch die Jagdgesetze gestärkt werden. „Tieren, die auf der Roten Liste gefährdeter Arten stehen, hilft man nicht, in dem man sie abschießt“, so Gerhard Eppler, Biologe und Landesvorsitzender des NABU Hessen. Daher müsse die Jagd auf Rebhuhn und Feldhase sofort beendet werden. Arten, deren Bestände rückläufig sind, wie die von Türkentaube und Stockente sowie Arten, bei denen die Daten zu Verbreitung und Gefährdung laut Roter Liste mangelhaft sind, sollten generell nicht mehr geschossen oder gefangen werden. Dazu gehören Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel.
Nötig sei eine beherzte Entrümpelung des hessischen Jagdrechtes, in dem selbst noch seltene Arten wie Luchs, Wildkatze, Fischotter, Waldschnepfe, Wachtel, Haselhuhn, Gänsesäger, Birkhuhn, Auerhuhn, Rotmilan und der Habicht als „jagdbare Tiere“ stehen. „Tiere, die niemand mehr jagen will, sollte man endlich aus der Liste der jagdbaren Arten herausnehmen“, fordert der BUND-Naturschutzreferent Thomas Norgall. Dr. Klaus Richarz, Vorsitzender des Bundesverbandes wissenschaftlicher Vogelschutz, der bis vor kurzem 22 Jahre lang die Staatliche Vogelschutzwarte in Frankfurt leitete, stellt klar, dass die aktuelle Gefährdung bodenbrütender Feldvögel, wie Rebhuhn, Wachtel, Lerche und Kiebitz andere Ursachen hat als das „Raubwild“. Für die Vögel seien die intensive Landwirtschaft und das Fehlen von vielfältigen Landschaftsstrukturen das entscheidende Problem.
Prof. Manfred Niekisch, Professor für Internationalen Naturschutz und Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung, weist die Jäger-Argumentation zurück, Tiere müssten reguliert werden, weil sie sonst überhand nehmen. „Jagd wird als notwendiges Mittel der Regulation meist komplett überschätzt. Und für Arten der Roten Liste wäre eine solche Argumentation eh völlig absurd“, sagt der international renommierte Wissenschaftler. Oliver Conz, Vorsitzender der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON), fordert von der Landesregierung, endlich jegliche Jagd auf Vögel zu untersagen: „Das Töten von wildlebenden Vögeln muss in Hessen ein Ende haben! Mittelalterliches Gedankengut oder persönliches Vergnügen am Abschuss von Flugwild ist keine Rechtfertigung für Vogelmord mitten unter uns!“. Dr. Klaus Richarz weist auf die Widersprüche bei der Argumentation des Hessischen Jagdverbandes hin: „Es ist unlogisch, wenn Jäger den Abschuss von Graugänsen mit dem Verschmutzungs-Problem von Nilgänsen rechtfertigen. Graugänse leben in den Auen, Nilgänse vor allem im Siedlungsraum. Nur hier treten auch die Probleme auf.“ In den Städten und Dörfern sei eine reguläre Bejagung aber rechtlich gar nicht möglich. Die Naturschutzverbände fordern die Landesregierung auf, das Jagdrecht konsequent zu reformieren.
Wir wissen um die Geldnot der Kommunen. Dies betrifft besonders unseren ländlichen Raum. Vollkommen unverständlich ist jedoch, dass diese finanziellen Löcher durch Einnahmen gestopft werden sollen, die durch den Abschuss von Rote Listen-Arten unserer Feldflur generiert werden sollen. Wenn solche Forderungen von langjährigen Kommunalpolitikern gestellt werden, wissen wir nicht, ob wir lachen oder weinen sollen.
Selbst wenn wir alle Rote Listen-Arten des Kreises in die betroffenen Gemeinden treiben würden, käme der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein nicht an. Er wäre vorher verdampft.
Im Bereich des Vulkan-Radweges im der Nähe des Waaggraben zwischen Grebenhain und Crainfeld, wurde jetzt eine neue Infotafel zum Thema Wiesenbrüterprojekt Grebenhain aufgestellt.
Die notwendige Energiewende lässt sich dem dem Erhalt der biologischen Vielfalt gut in Einklang bringen.
mehr.
Vier Naturschutzverbände NABU-KV Vogelsberg, BUND-KV Vogelsberg, HGON– AK
Vogelsberg und SDW-KV Vogelsberg) betrachten die Entwicklung der Windenergiegewinnung insbesondere im
Vogelsbergkreis mit großer Sorge.
Naturdenkmale sind markante Einzelschöpfungen der Natur, Sie sind wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit sowie aus wissenschaftlichen, naturgeschicht-lichen oder landeskundlichen Gründen besonders zu schützen. Die Linde am Schloss in Homberg wurde von Herrn Professor Fröhlich aus Maulbach in seinem Buch auf 800 bis 1000 Jahre geschätzt. Ob sie wirklich so alt ist, lässt sich aufgrund des fehlenden Stammkerns nicht genau nachweisen.
Auf öffentlich zugänglichen Plätzen ist von Stadt- und Kreisverwaltung auch die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. So können an alten Bäumen Kronenteile absterben und mit der Zeit ausbrechen. Besonders gefährlich sind Stammausfaulungen, welche ein Umstürzen bewirken könnten. Dann sind Pflegemaßnahmen erforderlich. Wegen Auffälligkeiten am Naturdenkmal wurden vom Hauptamtsleiter der Stadt Homberg, Markus Haumann, und dem Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde des Vogelsbergkreises, Marco Schuster, zu einer Ortsbesichtigung eingeladen. Hier wurden die erforderlichen Maßnahmen besprochen. Die Ausführung wurde der Bevölkerung über die Presse mitgeteilt. Der NABU-Kreisverband Vogelsberg und die NABU-Gruppe Homberg bedanken sich für die vorbildliche Planung unter Einbindung der Öffentlichkeit und für die gut gelungene Ausführung. Die Eigenart und Schönheit des Naturdenkmals wurden erhalten. Der NABU hofft, dass uns die Linde noch einige Hundert Jahre erhalten bleibt.