Der Naturschutzbund Kreisverband Vogelsberg e.V. möchte Menschen dafür begeistern, sich durch gemeinschaftliches Handeln für die Natur einzusetzen. Wir wollen, dass auch kommende Generationen eine Erde vorfinden, die lebenswert ist, die über eine große Vielfalt an Lebensräumen und Arten sowie über gute Luft, sauberes Wasser, gesunde Böden und ein Höchstmaß an endlichen Ressourcen verfügt.
Termine des KV Vogelsberg, des NABU Hessen und des NABU bundesweit erfahren Sie hier:
Der Vortrag vermittelt Wissen um den Zusammenhang des Wirkens des Edaphons, des Bodenlebens, und des Wachstums von Pflanzen und dem Lebensraum von Tieren auf dem Boden als Voraussetzung für die Ausprägung der Biodiversität. Er zeigt die Wirkung der Land- Bewirtschaftung auf den Boden und wie durch die alte bäuerliche Landwirtschaft der Artenreichtum der Kulturlandschaft Vogelsberg entstanden ist.
Mit der Führung durch die Ausstellung im Museum im Vorwerk wird vermittelt, wie Menschen das Land bewirtschaftet haben und so ihre Lebensgrundlage schufen. Heute soll diese Landschaft, die ohne den Einsatz von Maschinen mit Verbrennungsmotoren, sondern mit der Unterstützung von 1 PS Pferdestärke oder ein RS Rinderstärke geschaffen wurde, erhalten bleiben. Wie kann dies gelingen?
Im Vogelsberggarten sind extensiv bewirtschaftete
Flächen und eine inzwischen
sehr seltene Artenvielfalt erhalten. Vor Ort wird mit der Führung erlebbar, welche Form der Kultivierung gesunde Böden und die Biodiversität erhält.
Begrenzt auf 25 Teilnehmer:innen; Voranmeldung unter info@museum-im-vorwerk.de oder
info@vogelsberggarten.de.
Der Eintritt ist frei.
ReferentInnen: Christine Albers, Museum im Vorwerk, Richard Golle, Vogelsberggarten
Das Museum bietet Kuchen und Kaffee an.
Museum im Vorwerk Hauptstraße 33, 35327 Ulrichstein Tel: 06645 / 72 67
www.museum-im-vorwerk.de |
Die Veranstaltung wird durch das BNE- Netzwerk Vogelsberg und dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Jagden, Forst und Heimat gefördert.
Das Auto ist im ländlichen Raum jetzt und in absehbarer Zukunft für die Mobilität der Menschen unentbehrlich. Dennoch wird sich der Straßenverkehr der Zukunft deutlich verändern müssen – und tut dies auch heute schon.
Neue Antriebe werden langsam fahrende Autos (ab ca. 60 km/h überwiegt das Rollgeräusch den Motor) deutlich leiser machen.
Investitionen werden mehr in Bus und Schiene fließen. Wie jetzt schon im urbanen Raum werden Fahrten z.B. nach Fulda seltener mit dem Auto stattfinden.
Der Güterverkehr richtet sich nach Kosten und Zeitaufwand – ist also durch LKW-Maut und Geschwindigkeits-begrenzungen gut steuerbar.
Eine neue Straße setzt hier veraltete Akzente und bedient einen jahrzehntealten Planungsstand. Neue Straßen schaffen immer mehr Verkehr. Zudem sind unsere Straßen in schlechtem Zustand. Ist es da sinnvoll, 150
Mio. € für eine neue Straße auszugeben?
MOBILITÄT WOHNEN WIRTSCHAFT
Wer in Wartenberg oder Lauterbach an der B254 wohnt leidet unter dem Verkehr: Lärm, Schmutz, Unfallgefahr. Diese Anwohner müssen entlastet werden! Der sich ändernde Straßenverkehr (s. Mobilität) wird dazu einen Beitrag leisten, aber andere Mittel der Verkehrssteuerung sind lange nicht ausgeschöpft. Anstatt mehr und schnelleren Verkehr durch die Gebiete von Lauterbach und Wartenberg zu schicken (der dann den gesamten Ort und massiv die Anwohner an der neuen Trasse belasten wird), fordern wir Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Verkehrsvermeidung – weil das wirklich etwas bringt! Mit weniger Geld könnte den Anwohnern jetzt geholfen werden – anstatt in zehn Jahren, wenn die Straße evtl. fertig wäre und in denen die Baumaßnahmen alles erstmal
verschlimmern. Lebensqualität und Naherholungsbereiche leiden massiv, und auf die Gemeinden kommen durch Herabstufung der Straßen hohe Kosten zu. Ortschaften, Gewerbe, Handel und Industrie haben sich immer an Straßen angesiedelt. Sie sind darauf angewiesen, dass Menschen kommen – nicht weiträumig und schnell vorbei
fahren! Eine Ortsumfahrung wird neue Ansiedlungen (und dadurch zusätzlichen Flächenverbrauch) an der neuen Straße bringen, vor allem für Logistik und Transportgewerbe mit wenigen, schlecht bezahlten Jobs.
Der Preis dafür ist hoch: Die Innenstädte werden Einbußen haben, gewachsene Strukturen werden zerstört, viele traditionelle Wirtschaftszweige werden aufgeben – wie das an vielen Orten schon geschehen ist. Das nützt nur den großen Konzernen, nicht den Menschen vor Ort! Der Wirtschaftszweig des Fremdenverkehrs wird durch die Zerstörung von Landschaft und die großflächige Lärmbelastung unmittelbar betroffen sein.
Landschaften und Lebensräume sind wichtige Qualitäten des ländlichen Raumes. Sie haben in den vergangenen Jahrzehnten bereits erheblich gelitten. Die Bemühungen, etwas gegen Artensterben und Klimakatastrophe zu unternehmen, werden durch immer größere Bauvorhaben unwirksam gemacht. An der geplanten Trasse der B254n liegen wertvolle Landschaften sowie nationale und europäische Schutzgebiete. Der Flächenverbrauch wäre immens und deutlich höher als angegeben, weil eine solche Straße durch Zufahrten, Baustraßen, Regenrückhaltung und neue Gewerbegebiete viel mehr Land frisst als angegeben. Die Straße zerschneidet die Landschaft, die Artenvielfalt leidet. Selbst wem die Schönheit der Landschaft egal ist muss erkennen, dass die Zubetonierung der Landschaft auch bzgl. der Hochwasserproblematik und vieler anderer Aspekte für die Zukunft unserer Kinder und Enkel massiv schädlich ist. WIR WEHREN UNS... ... gegen ein unnützes Projekt, das unserer Heimat schadet Wo genau soll die Straße gebaut werden und welche Landschaft ist betroffen? Hier finden Sie einem Film eines Drohnenflugs über die Trasse und weitere Informationen.
Gegen den Neubau der Ortsumgehung Wartenberg/Lauterbach stellen sich: -
BUND Kreisverband Vogelsberg
NABU Kreisverband Vogelsberg
Die Linke, OV Lauterbach und Wartenberg
Bündnis 90/Die Grünen OV LAT und Wartenberg
Interessengemeinschaft gegen die Lauterbacher Umgehung IGGLU e.V.
Stadtmarketing e.V., Lauterbach
Kulturverein e.V., Lauterbach
Naturfreunde Lauterbach
Lichtspielhaus Lauterbach
Trägerverein der Lauterbacher Musikschule e.V.
Bürgerinitiative Pro Lebensraum Wartenberg ( und andere mehr)
V.i.S.d.P: M. Krauß, Am See 26, 36341 Lauterbach
Im Vogelsberg haben schon verschiedene Renaturierungsprojekte stattgefunden, die künftig unter das »Restoration Law« fallen könnten, wie die Renaturierung des Hochmoors in der Breungeshainer Heide. ARCHIV © pv
Die Natur in Europa soll bewahrt werden. Daher hat die EU vor Kurzem das »Nature Restoration Law« beschlossen. Zwei Vorstandsmitglieder des NABU-Kreisverbandes Vogelsberg im Gespräch darüber, was dies für die heimische Natur bedeuten könne.
Der EU-Umweltrat hat vor Kurzem das Nature Restoration Law beschlossen - eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Diese hat, wie der Name sagt, zum Ziel, die Natur in Europa wiederherzustellen. Über 80 Prozent der Ökosysteme seien in einem schlechten Zustand.
Deshalb sollen laut des Beschlusses EU-weit Maßnahmen zur Stärkung von Ökosystemen auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen eingeleitet werden. Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz schreibt, sollen bereits bis 2030 mindestens 30 Prozent, bis 2040 60 Prozent und bis 2050 90 Prozent der »Lebensraumtypen in schlechtem Zustand wiederhergestellt werden«. Hat dieser Beschluss auch Auswirkungen auf die Natur im Vogelsbergkreis?
Annette König, Vorstandsmitglied des Naturschutzbundes (NABU) Vogelsbergkreis, sagt: »Wenn dies so umgesetzt wird, wie es gedacht ist, kann es den ländlichen Raum aufwerten. Wir haben hier im Vogelsberg noch viele interessante Pflanzen- und Tierarten, die von den Maßnahmen profitieren könnten.«
Auch der Erholungswert könne dadurch gesteigert werden. Das wiederum könne den Tourismus steigern. Hervorzuheben sei, so König, dass eine gesunde Landschaft einen besseren Lebensraum bedeute, der wiederum auf natürliche Art und Weise Schutz vor Hitze und Wassermangel biete. »Insgesamt kann es einen positiven Einfluss haben. Denn wir müssen lernen, mit der Natur zu kooperieren. Dafür ist es wichtig, die Menschen von Beginn an von diesen Maßnahmen zu überzeugen, mit ins Boot zu holen und zu informieren - und zwar alle: Landwirte und die Bevölkerung. Alles, was wir jetzt in den Naturschutz investieren, erspart uns spätere Folgekosten durch entstandene Schäden, wenn wir nicht eingreifen.«
Doch wie die konkreten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur im Vogelsberg auf Grundlage des EU-Beschlusses aussehen könnten, und ob der Vogelsberg von Projekten profitiert, ist noch völlig unklar.
Thomas Steinke, ebenfalls Mitglied des NABU-Vorstandes, erklärt: »Der Beschluss ist da, der Gesetzestext aber noch nicht veröffentlicht. Das heißt, es sind noch keine konkreten Maßnahmen bekannt. Daher kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilen, wann im Vogelsberg Maßnahmen daraus umgesetzt werden können.«
So vergehe vom Beschluss bis zur Umsetzung noch einige Zeit. Zunächst haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die Projekte in ihr eigenes Programm aufzunehmen, erklärt Steinke. Dann müssen diese von Bundesebene auf Landes- und Kreisebene weitergegeben werden. »Die Ausführenden sind dann die Länder, dazu sollten aber die Land- und Forstwirtschaft mit einbezogen werden.« Doch Steinke hat Bedenken, ob - obwohl das erste Ziel für 2030 festgelegt ist - »von der guten Absicht des Gesetzes hier im Vogelsberg in absehbarer Zeit etwas ankommen wird.« Denn der Planungsprozess sei langwierig. »Doch Absicht und Wille des Restoration Law sind positiv und notwendig.«
In der ersten Phase bis 2030 stehen demnach besondere Lebensräume, die schon geschützt sind - wie die FFH-Gebiete (Flora, Fauna, Habitat) und der Schutz der Meere - im Fokus. Steinke: »Für diese Gebiete gibt es schon Naturschutzregelungen. Doch diese werden nicht adäquat umgesetzt, daher befinden sich mindestens 60 Prozent in einem schlechten Zustand.«
König ergänzt: »Deutschland ist derzeit bei zwei FFH-Gebieten von der EU angeklagt, weil wir die Vorgaben nicht erfüllen.« Bisher sei das Interesse in Deutschland folglich gering, entsprechende Richtlinien durchzusetzen.
König sagt: »Für uns als Nabu ist es eine wichtige Aufgabe, die Bevölkerung zu informieren und aufzuklären. Nur wenn wir mit der Natur in Kooperation leben, schädigen wir nicht unsere Lebensgrundlage. Verbessern wir den Zustand der Natur, verringern und verhindern wir Naturkatastrophen, wie sie mehr und mehr auftreten.«
Bisher werde der Naturschutz jedoch oft als Hindernis wahrgenommen und nicht als Wiederherstellung der Lebensgrundlage, bedauern beide. Dies spiegele sich auch in der Umsetzung von Projekten wider. »Seit den 90er Jahren gibt es eine Wasserrahmenrichtlinie der EU«, sagt Steinke. »In dieser wurde bisher sehr wenig erreicht. Dabei nähert sich der Zeitrahmen dem Ende: Bis 2027 sollte damit eine ›Verbesserung des Zustands der Gewässer‹ erreicht werden.« Doch es fehle an einem Willen zur Umsetzung, an Geldern und auch am Personal, um diese Ziele noch rechtzeitig zu erreichen, sagt Steinke. »Die Stellen im Naturschutz sind komplett unterbesetzt.«
Auch wenn das neue EU-Gesetz noch keine konkreten Maßnahmen aufweist, heißt es nicht, dass der Naturschutz im Vogelsberg stillsteht. So gehen einige Naturschutzprojekte schon jetzt in die Richtung, die mit dem neuen Beschluss angestrebt werden. Auch Beispiele für eine gelungene Umsetzung gibt es. So ist das Hochmoor bei Breungeshain im Rahmen des Naturschutzgoßprojektes Vogelsberg unter Mitwirkung des NABU renaturiert worden. Ein solches Projekt könnte künftig durch den neuen Beschluss verstärkt gefördert werden, doch was genau das Restoration Law bringt, »hängt am Engagement der Regierung«, sagt König. Steinke ergänzt: »Die bisherigen Projekte könnten dadurch gestärkt werden. Mit mehr Geldern steigt die Hoffnung, mehr Naturschutz umsetzen zu können.« König abschließend: »Es gibt genug zu tun, packen wir es an.«
Annette König © Sophie Mahr Thomas Steinke © Sophie Mahr
Foto: Olaf Kühnapfel, Gemeiner Rosenkäfer (Cetonia aurata)
Insekten-Stelldichein auf Doldenblütlern
Der Blütenstand der Doldenblütler besteht aus vielen kleinen Döldchen. Der wissenschaftliche Name Umbelliferae bedeutet soviel wie Schirmträger und dies beschreibt den Blütenstand dieser Pflanzenfamilie sehr passend, bei denen die Einzelblüten auf fast der gleichen Ebene sitzen.
Die Einzelblüten der Dolden tragen fünf nur kleine, meistens weiße Kelchblätter, die bei einigen Arten verkümmert sind oder gar ganz fehlen. Besucht und bestäubt werden die Blüten von meist kurzrüsseligen Insekten - von Käfern, Schwebfliegen, Wildbienen, Wanzen und Schmetterlingen. Da die Dolden eine stabile Landefläche bilden, können auch schwere Käfer, wie Rosenkäfer und größere Bockkäfer darauf Halt finden und an den Blüten fressen.